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Rechtliche Grundlagen beim Thema Elektroschrott und was sagt eigentlich die Politik dazu?

  • agbocycle
  • 19. Dez. 2020
  • 4 Min. Lesezeit

Die Basler- und die Bamako Konvention

Für uns gibt es nur eine Erde, doch wenn es so weiter geht, „konsumieren“ wir die Welt als gäbe es drei. Der globale Verbrauch von Ressourcen wie Biomassen, fossilen Brennstoffen, Metallen sowie Mineralien wird sich laut Studien in den kommenden Jahrzehnten bis auf das Doppelte erhöhen. Gleichzeitig wird die gesamte Abfallerzeugung bis 2050 um rund 70% steigen.

Das Problem der Abfallverbringung wurde bereits Ende der Achtziger Jahre erkannt. Die im Jahre 1989 in Kraft tretende Basler Konvention ist ein internationales Umweltabkommen, das den grenzüberschreitenden Transport sowie die Entsorgung gefährlicher Abfälle regelt. Deutschland ist seit Juli 1995 ebenfalls Teil dieser Vereinbarung. Die Leitlinien des Basler Übereinkommens sind rechtsverbindlich in die EU-Abfallverbringungsverordnung übernommen worden. Das Pendant zur Basler Konvention bildet das in den Neunzigerjahren entstandene Bamako-Abkommen. Dies ist eine Konvention zwischen den afrikanischen Staaten. Sie beschlossen die Einfuhr gefährlicher Abfälle nach Afrika zu verbieten und die grenzüberschreitende Verbringung dieser zu kontrollieren. Ein essenzieller Grund für die Entstehung des Bamako Abkommens war unter anderem, die Feststellung, dass viele Industrieländer ihre toxischen Abfälle nach Afrika exportierten.

European Green Deal

Aber nicht nur toxische Abfälle und die Verschiffung dieser in Drittländer sind ein Bestandteil unseres heutigen Umweltproblems. Auch der produzierte Elektroschrott und seine Entsorgung sorgt für eine hohe Umweltbelastung. Rund 400 000 Tonnen Elektroschrott werden jährlich illegal aus Deutschland exportiert und vergiften die Umwelt, wie zum Beispiel auf Agbogbloshie in Ghana.

Mit dem European Green Deal stellt die EU ein gesamtheitliches Konzept vor, um bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden. Eine der Kernelemente des European Green Deals ist der Circular Economy Action Plan, Europas neue Agenda für nachhaltiges Wachstum. Der Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft kündigt Initiativen entlang des gesamten Lebenszyklus von Produkten an. Das Design der Produkte, die Förderung zirkulärer Produktions- und Wirtschaftsprozesse, sowie die Förderung eines nachhaltigen Konsums der Verbraucher zielen darauf ab, dass die verwendeten Ressourcen so effizient und lange wie möglich in der europäischen Wirtschaft verbleiben. Eine Komponente des Aktionsplans ist die Elektro- und IT Branche. Elektro- und Elektronikgeräte sind immer noch, mit einer momentanen Wachstumsrate von etwa 2%, der stärkste Abfallzweig in der Europäischen Union. Schätzungsweise werden weniger als 40% des europäischen Elektroschrotts recycelt. Wenn teilfunktionsfähige Produkte weggeworfen werden, weil sie schwer reparierbar sind, die Software veraltet ist oder nicht mehr unterstützt wird oder aber die in den Geräten enthaltenen Materialien nicht wiederverwertet werden, entsteht ein hoher Wertverlust.

Um diesen Schwierigkeiten entgegenzuwirken schlägt die Kommission eine „Circular Electronics Initiative“ vor. Im Konsens mit den neuen politischen Bedingungen für nachhaltige Produkte wird sich die Initiative vor allem mit der Förderung einer längeren Produktlebensdauer befassen. Falls Ihr noch genaueres erfahren wollt, könnt ihr euch unter den angegebenen Quellen den European Green Deal und den gesamten Circular Action Plan anschauen. J

WEEE und das ElektroG

Auf EU- Ebene wird die Entsorgung von Elektroschrott über die so genannten WEEE- Richtlinien geregelt. WEEE steht dabei für Waste of Electrical and Electronic Equipement.

Darin ist beispielsweise eine vorgeschriebene Mindestsammelquote von 65% (seit 2019) festgelegt. Das heißt, dass mindestens 65% des gemittelten Gesamtgewichts des innerhalb der letzten drei Jahren in den Verkehr gebrachten Elektroschrotts wieder als Altgeräte gesammelt werden muss.

Kleiner Hinweis: Deutschland liegt dabei mit einer Quote von etwa 43,1% im Jahr 2018 leider weit darunter.

Die WEEE Richtlinien sehen vor, dass die einzelnen Mitgliedsstaaten der EU mit individuellen Gesetzen dafür sorgen, dass die gemeinsam beschlossenen Richtlinien eingehalten werden. So werden diese auf Bundesebene in Form des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (kurz: ElektroG) umgesetzt.

Das Ziel dieses Gesetzes ist es, Elektroschrott zu reduzieren oder eine mögliche Wiederverwertung oder Recycling zu gewährleisten. Dabei soll es uns, also den Verbraucher*innen möglichst einfach gemacht werden, ihre nicht mehr genutzten Geräte an entsprechenden Stellen abgeben zu können. So ist beispielsweise jede*r Vertreiber*in, der/die auf einer Verkaufsfläche von mehr als 400m² Elektro- und Elektronikgeräte verkauft dazu verpflichtet solche auch zurückzunehmen.

Das ElektroG nimmt vor allem Hersteller*innen, Importeur*innen und Anbieter*innen in die Verantwortung. Das Gesetz trat erstmals 2005 in Kraft und wurde 2015 novelliert. Heutzutage gilt also das ElektroG2, welches immer wieder erweitert wird, wenn beispielsweise neue Geräte wie E-Scooter auf den Markt kommen. Allerdings wird derzeit schon an einer neueren Version, dem ElektroG3 gearbeitet. Diese soll Anfang 2022 in Kraft treten und erweitert unter anderem die Rücknahmepflicht. So müsste es beispielsweise ab 2022 deutlich mehr Möglichkeiten geben, seine Altgeräte abzugeben. Nicht nur Supermärkte mit einer Verkaufsfläche von 400m² für Elektrogeräte, sondern auch Supermärkte mit einer gesamten Verkaufsfläche von mind. 800m² werden zur Rücknahme verpflichtet sein. Die Rückgabe soll für die Verbraucher außerdem immer kostenlos möglich sein, selbst beim Online-Handel.

Das Erleichtern der Rückgabe hat das Ziel, die Sammelquote von Elektroschrott zu erhöhen, um die von der EU geforderten 65% zu erreichen. Doch auch wenn die gesetzlichen Pflichten allein bei den Herstellern, Importeuren und Anbietern liegen, darf unsere Verantwortung als Verbraucher*innen nicht übersehen werden. Nutze deshalb am besten deine Elektrogeräte so lang wie möglich, denk darüber nach, ob es unbedingt ein Neugerät sein muss oder ob auch ein second-hand Gerät in Frage kommt. Und sollte dein Handy, Laptop, Föhn oder etwas anderes gar nicht mehr funktionieren oder reparierbar sein, gib es an einer offiziellen Abgabestelle ab. So kann jede*r Einzelne von uns etwas dazu beitragen, dass die Menge an Elektroschrott reduziert wird.




Quellen Basler- und Bamako Konvention

https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/illegaler-export-von-elektroschrott-deutsche-umwelthilfe-fordert-umsetzung-der-ruecknahmepflicht-dur/

https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-642-79467-4_1

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1588580774040&uri=CELEX:52019DC0640

https://ec.europa.eu/environment/circular-economy/pdf/summary_responses_roadmap.pdf

Quellen WEEE und ElektroG:





 
 
 

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